Auszubildende Verkäuferinnen und Verkäufer werden gemeinsam mit den Kaufleuten im Einzelhandel unterrichtet. In beiden Berufen sind die ersten beiden Ausbildungsjahre identisch.
Verkäuferinnen und Verkäufer verkaufen Konsumgüter wie Bekleidung, Spielwaren, Nahrungsmittel, Unterhaltungselektronik oder Einrichtungsgegenstände an Endkunden. Einen inhaltlichen Schwerpunkt der schulischen Ausbildung stellen daher die Verkaufsgespräche mit den Kunden dar, sowie wie der Verkauf von Waren und die Bearbeitung von Reklamationen.
Weiterhin planen Verkäuferinnen und Verkäufer den Einkauf, bestellen Ware, nehmen Lieferungen entgegen und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie zeichnen die Ware aus und helfen beim Auffüllen der Verkaufsregale sowie bei der Gestaltung der Verkaufsräume. Auch bei der Planung und Umsetzung von Werbemaßnahmen wirken sie mit.
Nach zwei Jahren sind die Auszubildenden bereit, die Abschlussprüfung zur Verkäuferin/zum Verkäufer abzulegen.
Für Auszubildende Kaufleute im Einzelhandel stellt diese Prüfung nur den ersten Teil der ihrer Abschlussprüfung dar. Nicht selten erhalten auch erfolgreich abgeschlossene Verkäuferinnen und Verkäufer einen Anschlussvertrag für das dritte Lehrjahr zur Kauffrau/zum Kaufmann im Einzelhandel.
Auszubildende Kaufleute im Einzelhandel dringen im dritten Ausbildungsjahr tiefer in kaufmännische Sachverhalte ein. Sie bewältigen personalwirtschaftliche Aufgaben, stellen Berechungen zur Wirtschaftlichkeit des Einzelhandelsbetriebs an und entwickeln Marketingkonzepte. Diese typischen Geschäftsprozesse im Einzelhandel bilden den inhaltlichen Schwerpunkt für den zweiten Teil der Abschlussprüfung zur Kauffrau/zum Kaufmann im Einzelhandel am Ende des dritten Ausbildsungsjahres.
1. Ausbildungsjahr | 1,5 Wochentage |
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2. Ausbildungsjahr | 1 Wochentag |
3. Ausbildungsjahr | 1 Wochentag |
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Abschlusszeugnis der Berufsschule aus den Jahresfortgangsnoten
Mittlerer Schulabschluss bei einem Notendurchschnitt bis 3,0, Englisch-Note mindestens 4 und erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
Eintrag der Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnisses in das IHK-Prüfungszeugnis (auf Antrag)
Mit dem mittleren Schulabschluss (Ø 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufschule, ausreichende Englischkenntnisse) besteht die Möglichkeit des Übertritts zur FOS/BOS. Eine Weiterbildung zum/zur Handelsfachwirt/in und zum/zur Betriebswirt/in ist möglich.