Jugendsozialarbeit (JaS) an der staatlichen Berufsschule Kaufbeuren
Die Jugendsozialarbeit wird durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.
Die Jugendsozialarbeit an der Berufsschule ist eine Einrichtung und "Anlaufstelle" für alle Schülerinnen und Schüler mit Problemen und Schwierigkeiten im persönlichen, schulischen, familiären oder beruflichen Bereich. Hier erhalten die jungen Menschen Beratung und Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft.
Die Jugendsozialarbeit leistet für diese Jugendlichen Unterstützung bei Problemen in der Schule, im Ausbildungsbetrieb oder im Wohnheim, z.B. bei Konflikten mit Lehrkräften oder Lehrherren, Fehlzeiten oder sonstigen Problemen. Sie bietet Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und versucht gemeinsame Lösungen zu finden im persönlichen Bereich, wie z. B. bei Konflikten im Elternhaus, finanziellen Problemen, Sucht, Schwangerschaften, Gewalterfahrungen.
Die Jugendsozialarbeit unterstützt zudem in enger Kooperation die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte z.B. durch die gemeinsame Durchführung von Klassen- und Schulprojekten, die der Integration und dem sozialen Lernen von Jugendlichen mit besonderen Schwierigkeiten dienen.
Träger dieser Einrichtung ist der Erziehungs- und Jugendhilfeverbund Kaufbeuren – Ostallgäu (Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.).
Folgende Angebote der Jugendsozialarbeit bestehen derzeit:
Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Fragen und Problemen in Schule, Elternhaus, Freundeskreis, Ausbildungsbetrieben im Hinblick auf ihre persönliche oder berufliche Entwicklung oder bei Krisen
Unterstützung bei drohenden Ausbildungsabbrüchen
Sozialpädagogische Gruppenarbeit
Projekte mit Schulklassen
Schülerinnen und Schüler sowie Eltern können sich während aller Schultage persönlich an die Jugendsozialarbeit wenden. Eltern empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung.
Die Beratung erfolgt kostenlos.
Die Mitarbeiterin der Jugendsozialarbeit unterliegt der Schweigepflicht.